Stühle in Kirche
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GERÄUSCHEKISTE IM RELIGIONSUNTERRICHT

06.11.2024 - 06.11.2024 · Beginn 14:30 Uhr, Ende 17:00 Uhr

Religionspädagogische Institut (Schramberger Straße 23, 78628 Rottweil)

Määäh, brrrrr, Boing!
Mit Geräuschekisten die Wahrnehmung schulen und biblische Geschichten vertiefen – aktiv, produktiv und inklusiv

Geräuschekisten ermöglichen einen auditiven Zugang zu einer Geschichte. Ganzheitliche Zugänge sind ein Schlüssel für einen Religionsunterricht, der verschiedene Sinne anspricht. Dieser ist dann vielleicht inklusiv bzw. sonderpädagogisch geprägt oder bringt im Vorschulbereich Leben ins Erzählen. Der Nachmittag thematisiert eine große Vielfalt an unterschiedlichen Methoden, von der Zuhörförderung über Mehrsinnerfahrungen bis hin zu Hörspiel und Podcast. Im Praxisteil kann kreativ mit Geräuschekisten und technischen Geräten zu biblischen Geschichten experimentiert werden. Eine Geräuschekiste kann anschließend im RPI ausgeliehen werden oder in der eigenen Einrichtung nach Bedarf zusammengestellt werden.

LFB-Online-Nr.:  
8L599

Leitung:               
Vera Thorwarth, RPI Rottweil

Referent:innen:
Simone Dinse de Salas, Fachreferentin für Digitalisierung
Tobias Haas, Schuldekan für SBBZ und Inklusion

Zielgruppe:         
Lehrkräfte im SBBZ, Inklusion, Primarbereich, Erzieher:innen in Kindertagesstätten

Anmeldung:       
Bis 24. Oktober 2024 an RPI Rottweil

 


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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