Stühle in Kirche
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Legebretter

21.04.2026 · Beginn 14:30 Uhr, Ende 17:00 Uhr

Religionspädagogisches Institut Rottweil

Mit selbstgebauten Legebrettern Religionsunterricht gestalten

Das „Friedenskreuz“ ist der Klassiker unter den Legebrettern. Es erinnert an das Leben Jesu, enthält eine Vielzahl an Symbolen zu seinem Leben und Schüer:innen können sich ganz spielerisch damit befassen. Analog zu dieser Vorlage wurden von Raphael Schäfer ähnliche Legebretter für den Religionsunterricht entworfen. Sie sind thematisch begrenzt und können ebenfalls als ein Element für das Anfangsritual genutzt werden. Für nichtsprechende Kinder bieten diese Legebretter die Möglichkeit, sich aktiv beim Anfangsritual einzubringen. Andere Schüler:innen haben ihre Freude daran, einfach das Brett zusammenzufügen. Es scheint ein Grundbedürfnis des Menschen zu sein, Dinge zusammen zu bringen.

Legebretter können als Anfangsritual vewendet werden oder zur Begleitung einer Unterichtseinheit. Wie dies aussehen kann wird in der Fortbildung anhand neu gestalteter  Legebrettern verdeutlicht. In einen weiteren Schritt sollen eigene Idee zu Legebrettern entwickelt und besprochen werden. Aktuell ist auch ein Workshop zur Herstellung von neuen Legebrettern (Sommer 2027) in Planung.

LFB-Online-Nr.:
LLZQND

Termin:
Dienstag, 21. April 2026, 14:30 – 17:00 Uhr

Ort:
Religionspädagogisches Institut
Schramberger Straße 23, 78628 Rottweil

Leitung:
Klemens Dieterle, Kath. Schuldekan Rottweil

Referent:
Raphael Schäfer, Diplom-Religionspädagoge und Referent am Fachseminar für Sonderpädagogik in Reutlingen

Zielgruppe:
Kath. und Ev. Religionslehrkräfte an SBBZ und GS

Anmeldung:
Bis 14. April 2026 über unten stehende Anmeldemaske

 

 


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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