Stühle in Kirche
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Anmeldung 

Medienkoffer Islam

08.10.2025 · Beginn 14:30 Uhr, Ende 17:00 Uhr

Religionspädagogisches Institut Rottweil (Schramberger Straße 23, 78628 Rottweil)

Erlebbare Praxis mit religiösen Gegenständen, Sachinformationen und Minigeschichten

Täglich begegnen Kinder und Jugendliche einander in der Schule, sie stellen Fragen nach Gott, dem Glauben und der Welt. Der Medienkoffer Islam macht sich durch spannende Einblicke in die Glaubenspraxis von jungen Muslimen auf die Suche nach Antworten auf diese Fragen. Erfahrungskarten werden passenden Gegenständen zugeordnet und regen zum Nachdenken an. Durch die Arbeitsaufträge wird ein achtsamer Umgang mit verschiedenen Meinungen und Erfahrungen ermöglicht. Die Sachinformationen und die Minigeschichten können direkt digital mitgenommen oder gemeinsam mit den Gegenständen in den Religionspädagogischen Instituten ausgeliehen werden.

Zum Islamkoffer existiert auch ein Zusatzpaket, das eigens für den Einsatz im SBBZ entwickelt wurde. Diese Inhalte und Einsatzmöglichkeiten werden an diesem Nachmittag ebenfalls vorgestellt.

LFB-Online-Nr.:
6MLZ2M

Leitung:
Vera Thorwarth, RPI Rottweil

Referent:innen:
Diana Lukas, Fachberaterin Unterrichtsentwicklung kath. Religion
Zehra Islertas, Fachberaterin Unterrichtsentwicklung IRU
Tobias Haas, Schuldekan für SBBZ und Inklusion

Zielgruppe:
Lehrkräfte an SBBZ, GHWRS, GMS, GYM (Sek I und II)

Anmeldung:
Bis 24. September 2025 an RPI Rottweil über unten stehende Anmeldemaske


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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